Willkommen

Die Kanzlei Schürhoff Rechtsanwälte berät schwerpunktmäßig zu fast allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Dabei ist insbesondere das „Baurecht“ nicht beschränkt auf den so viele Mandanten bewegenden „Pfusch am Bau“.

Wenn man sich mit diesen Problemen auseinander zu setzen hat, ist man in der Regel bereits mitten drin. Die Weichen, wie nun mit Mängeln umzugehen ist, sind jedoch schon oft vorher gestellt. Auch enden die rechtlichen Schwierigkeiten nicht, wenn die ausführenden Unternehmer die Baustelle verlassen.

Damit die Baumaßnahmen möglichst reibungslos ablaufen, sollten sich Bauherren wie Ausführende bezüglich der rechtlichen Punkte bei der Startphase, während der Ausführung selbst, bei/nach Beendigung und der Nutzung nach Fertigstellung einen Überblick verschaffen.

Schürhoff Rechtsanwälte berät darüber hinaus im Handels- und GesellschaftsRecht sowie VerkehrsRecht.

Vor der Ausführung:

Planung der Baumaßnahmen:

  • Klärung des öffentlich-rechtlichen Planungsrechtes: öffentliches BauRecht, NachbarschaftsRecht

  • Verträge mit Architekten und Fachplanern: Architekten- und IngenieurRecht

  • Finanzierung

  • Maklerverträge: MaklerRecht

  • Grundstückserwerb: unbebautes oder bebautes Grundstück; Dienstbarkeiten; Wohnungseigentum; Erwerb von Privat, Bauträger, Firma: BauträgerR, ImmobilienkaufvertragsRecht

  • Abschluss des Bauvertrages: WerkvertragsRecht

Mitten drin:

Immobilienkaufvertrag, Bauträgervertrag, Werkvertrag

  • nhaltliche und zeitliche Leistung und Gegenleistung des Bauvertrages

  • Rechte bis Abnahme

  • Rechte nach Abnahme

Nach Fertigstellung

  • Selbstnutzung oder Vermietung: gewerbliches und privates MietRecht

  • Mitglied in einer WEG: Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Gewährleistungszeitraum