„Es ist immer einfacher, das Kind davor zu bewahren in den Brunnen zu stürzen, als es wieder heraufzuholen.“
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
„Viele Baurechtsstreitigkeiten lassen sich im Verhandlungswege beilegen; vornehmliches Ziel ist die Fertigstellung des Bauvorhabens. Streiten kann man später.“
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ist Gründerin der Rechtsanwaltskanzlei Schürhoff Rechtsanwälte in Rheinbach und verwirklicht seit 2019 ihre eigene unternehmerische Vorstellung von einer hochqualifizierten, mandantenorientierten Beratung im Immobilienrecht.
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ist Rechtsanwältin seit 1998 und war bis 2019 in mittelständischen Baurechtskanzleien in Dresden, Frankfurt, Essen und Köln/Rheinbach zunächst als angestellte Rechtsanwältin und seit 2007 als Sozia tätig
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ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2006
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hat ihren weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht und ist seit Februar 2022 nun auch Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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ist Vertrauensanwältin des Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.
für Rheinbach/Meckenheim und Swisttal (www.haus-und-grund-bonn.de) -
ist Mitbegründerin der Rheinbacher Fachanwälte
(www.rheinbacher-fachanwaelte.de) -
ist Mitglied im
• FachanwaltBau e.V. (www.fachanwaltbau.de)
• Deutscher Baugerichtstag e.V. (www.baugerichtstag.de)
• ARGE BauR (www.arge-baurecht.com)
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berät und betreut außerprozessual wie prozessual und schiedsgerichtlich in allen baurechtlichen, architektenrechtlichen und mietrechtlichen Fragen sowie im Wohnungseigentumsrecht
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bietet baubegleitende Rechtsberatung an
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vertritt Auftraggeber und Auftragnehmer sowie alle anderen am Bauprojekt beteiligte Dritte wie Architekten, Fachplaner, Projektsteuerer
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vertritt Vermieter und Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht
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vertritt Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften
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entwirft, entwickelt, verhandelt und setzt mandanten- und projektspezifische Vertragsmodelle zur Bauausführung und Baubegleitung um
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prüft vorhandene Vertragsmodelle auf Umsetzbarkeit
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vertritt und berät im Anlagenbau und -betrieb
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berät bei Altbausanierungen
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unterstützt bei der Aufstellung, prüft, verhandelt bzw. wehrt Nachtrags- und Bauzeitverlängerungsansprüche ab
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berät bei der Inanspruchnahme und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
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berät und vertritt Auftraggeber und Architekten bei der Abwehr bzw. Aufstellung, Durchsetzung von Haftungs- und Vergütungsansprüchen
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erstellt Gutachten zu komplexen immobilienrechtlichen Fragestellungen
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hält Seminare und Vorträge
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veröffentlicht in Fachzeitschriften