Kernkompetenz

Das BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, umfasst das öffentliche und das private Baurecht. Im öffentlichen Baurecht geht es um die Genehmigung von Bauvorhaben wie die Errichtung von Häusern und Anlagen sowie Infrastrukturmaßnahmen, aber auch Abbruchmaßnahmen.

Das private Baurecht deckt die Beziehungen zwischen den privaten oder öffentlichen Auftraggebern und den Auftragnehmern wie den Bauunternehmern, Handwerkern, Bauträgern, Architekten, Projektsteuerern und der übrigen am Bau Beteiligten ab.

Hierzu gehört auch das Recht der öffentlichen Vergabe, das Vergaberecht.

Das MIETRECHT bestimmt die Vertragsverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern im gewerblichen Mietrecht und Wohnraummietrecht. Dazu gehört auch das WEG-Recht, das Recht der Wohnungseigentümer untereinander und das der WEG gegenüber Dritten. Auch Fragen des Nachbarschaftsrechts und des Maklerrechtes spielen ebenso wie Bezüge zum Steuerrecht und öffentlichen Rech

Das VERKEHRSRECHTbeschäftigt sich mit den den rechtlichen Fragen bei der Abwicklung von Unfallschäden sowie die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen. Hilfestellungen bei Anordnung einer MPU und Maßnahmen die Fahrerlaubnis betreffend werden geboten wie auch Rat beim Kauf oder Verkauf neuer oder gebrauchter Fahrzeuge.

HANDELSSRECHT

Das Handelsrecht behandelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten.

GESELLSCHAFTSRECHT

regelt verschiedene Möglichkeiten zum Zusammenschluss von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.

Die Möglichkeiten reichen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft bis hin zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH und Aktiengesellschaft.

Auch das Vereinsrecht ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechtes.